AGB KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KKS Kemmler Kopier Systeme GmbH
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen nach diesem Vertrag. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung.
2. Angebot/Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Käufer ist durch seine Unterschrift 3 Wochen an seinen Kaufantrag gebunden. Die kks Kemmler Kopier Systeme hat das Recht in dieser Zeit ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurückzutreten, Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.
3. Preis/Zahlung
Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.
Der Käufer kann mit Forderungen nur aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug können wir Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen und den Käufer auf Ersatz weiterer Verzugsschäden in Anspruch nehmen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie eine nach Vertragabschluss eintretende nachhaltige Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, alle unsere Forderungen fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von banküblichen Sicherheiten auszuführen.
4. Lieferfrist
Ist eine feste Lieferfrist vereinbart, so kann der Käufer vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er dem Verkäufer eine weitere Frist von mindestens vier Wochen setzt und auch diese Frist erfolglos verstrichen ist.
5. Höhere Gewalt
Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand - auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen - sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Unterlieferanten, befreien für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, vom dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Besteller ein Recht auf Schadensersatz hat.
Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Diese Ermächtigung erlischt, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder eine Minderung seiner Kreditwürdigkeit eintritt, spätestens mit seiner Zahlungseinstellung oder mit Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen.
Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen samt Nebenrechten in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Die vorstehend aufgeführten Abtretungen werden hiermit von uns angenommen.
Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
Übersteigt der Wert, der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherungen beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Gewährleistung
Bei Mängeln der Lieferung werden wir die betroffenen Teile nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen. Gelingt die Nachbesserung nicht in angemessener Zeit oder ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Käufer eine Herabsetzung des Kaufpreises oder, falls die Nutzung des Lieferantengegenstandes nicht nur unwesentlich beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrags verlangen.
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Leistungen - schriftlich geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen haften.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden. die zurückzuführen sind auf:
Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand / Blitzschlag / Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art/ falsche oder fehlerhaft Programm -Software und/ oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
7. Sicherungsrechte
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen, gleich welcher Art, aus der gegenwärtigen oder künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen.
8. Übertragung
kks Kemmler Kopier Systeme ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten oder aber auch nur einzelne Rechte und / oder Pflichten daraus auf Dritte zu übertragen. Der Mieter genehmigt bereits im voraus eine solche Übertragung und stimmt einer Abtretung der Ansprüche und einer Übertragung der Pflichten durch seine Unterschriftsleistung auf dem Mietvertrag zu.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist unser Firmensitz in Kaiserslautern.
Wir sind jedoch auch zur Klageerhebung am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers berechtigt.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages hiervon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine solche Regelung ersetzt bzw. die Vertragslücke wird durch eine solche Regelung ausgefüllt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.





